Nach dem Austritt aus dem geschmolzenen Zinkbad müssen Stahlrohre aus folgenden Gründen einer inneren und äußeren Strahl- und Wischbehandlung unterzogen werden:
(1) Zum Entfernen von Zinkknötchen, Zinkasche, Flussmittelrückständen und anderen schwimmenden Materialien, die an der verzinkten Schicht haften.
(2) Erzielung einer glatten und glänzenden verzinkten Schicht sowohl auf der Innen- als auch auf der Außenfläche der Stahlrohre, wodurch die Lebensdauer der Rohre verlängert und der Flüssigkeitstransportwiderstand verringert wird.
(3) Um eine gleichmäßigere Dicke der reinen Zinkschicht zu erreichen, wodurch der Zinkverbrauch gesenkt und die Kosten gesenkt werden.




