Nach dem Austritt aus dem geschmolzenen Zinkbad müssen Stahlrohre aus folgenden Gründen sowohl an der Innen- als auch an der Außenfläche einer Blas- und Wischbehandlung unterzogen werden:
(1) Zum Entfernen von Zinktumoren, Zinkasche, Flussmittelrückständen und anderen schwebenden Partikeln, die an der verzinkten Beschichtung haften.
(2) Erzielung einer glatten und glänzenden verzinkten Schicht sowohl auf der Innen- als auch auf der Außenfläche der Stahlrohre, wodurch deren Lebensdauer verlängert und der Flüssigkeitstransportwiderstand verringert wird.
(3) Um eine gleichmäßigere Dicke der reinen Zinkschicht zu erreichen und so den Zinkverbrauch zu senken und die Kosten zu senken.




