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Bestimmung der Trocknungstemperatur

Die Bestimmung der Trocknungstemperatur richtet sich nach der Art des Lösungsmittels, da verschiedene Lösungsmittelkomponenten unterschiedliche Schmelzpunkte haben. Beispielsweise hat Zinkchlorid einen Schmelzpunkt von 283 Grad und einen Siedepunkt von 732 Grad, während Ammoniumchlorid bei 350 Grad zu sublimieren beginnt. Daher kann die Trocknungstemperatur bei Verwendung von Zinkchlorid als Lösungsmittel höher sein als bei Verwendung von Ammoniumchlorid. Im Allgemeinen wird die Trocknungstemperatur für Zinkchlorid auf 200-250 Grad eingestellt, während sie für Ammoniumchlorid nur etwa 120 Grad beträgt. Streng genommen wird die Obergrenze der Trocknungstemperatur durch den Schmelzpunkt der Lösungsmittelkomponente und die Untergrenze durch die Temperatur bestimmt, bei der das Kristallwasser in der Lösungsmittelkomponente vollständig entfernt werden kann.