Die Qualität der Korrosionsschutzschicht im Zementmörtel sollte den folgenden Regeln entsprechen.
① Die Breite des Risses darf nicht größer als {{0}},8 mm sein. Die vertikale Länge der Rohrleitung darf nicht größer als der Umfang der Rohrleitung sein und darf nicht größer als 2,0 m sein.
② Die vereinbarte Abweichung der Dicke der Korrosionsschutzschicht und der Tiefe der Nachteile des Erscheinungsbildes des Hanfpunkts, des leeren Nestes, sollte den Regeln entsprechen. Der Nachteilsbereich sollte nicht größer als 5 cm2 sein.
③ Die Ebenheitsanforderung ist von der Rohrwand entlang der vertikalen Achsenrichtung der Rohrleitung abhängig. Der Abstand zwischen dem Erscheinungsbild der Korrosionsschutzschicht und dem Lineal sollte weniger als 2 mm betragen.
④ Die Fläche der leeren Fässer darf 2 pro 1 m² nicht überschreiten und jeder Platz darf nicht größer als 100 cm² sein.





